freystil media GmbH Allgemeine
Geschäftsbedingungen
______________________Stand 1.01.2023
§ 1 Geltungsbereich
Für unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen gelten ausschließlich
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer
zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen können wir nicht anerkennen und
weisen diese zurück, es sei denn, wir haben ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Wir behalten uns vor, diese
AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sollten wir
individuelle Vereinbarungen getroffen haben, gelten diese
vorrangig zu den AGB.
§ 2 Vertragsschluss
Unser Vertrag kommt zustande, indem wir Ihnen eine
Auftragsbestätigung in Textform zukommen lassen oder ein
gesondertes
Vertragsdokument
(Agenturvertrag,
Rahmenvertrag) von beiden Partnern unterzeichnet wurde.
Über den Online Shop: Indem Sie die Funktion „Auftrag erteilen“
auslösen, geben Sie ein verbindliches Angebot ab, die in den
Warenkorb gelegten, aufgezählten Leitungen/Produkte zu
kaufen. Über den Eingang Ihres Auftrages erhalten Sie bei
Onlinebestellungen umgehend eine automatisch generierte
Zugangsbestätigung. Diese stellt jedoch noch nicht unsere
Annahmeerklärung dar. Der Vertrag kommt grundsätzlich erst
dadurch zustande, wenn Sie unsere Auftragsbestätigung
erhalten.
§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher
Wenn Sie Verbraucher sind und Ihre Bestellung online, per E
Mail, Brief, Telefon oder Telefax abgegeben haben, steht Ihnen
ein gesetzliches Widerrufsrecht (Rücktritt) zu. Verbraucher im
Sinne von § 1 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist jede
natürliche Person, die einen Vertrag zu einem Zweck
abschließt, der nicht dem Betrieb ihres Unternehmens
zugerechnet werden kann.
§ 4 Preise/Leistungsumfang/Sonderleistungen
Unsere Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich zzgl. der
jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Soweit nicht einzelvertraglich etwas Anderes vereinbart ist, gilt
unsere Preisliste in der der jeweils gültigen Form. Diese ist auf
unserer
Homepage einsehbar unter
www.freystil.cc.
Wenn unsere Geschäftsbeziehung über jeweilige
Einzelaufträge hinausgeht (z. B. Paketangebot, Rahmenvertrag
u.Ä.), gelten selbstverständlich die Preise im Zeitpunkt des
Abschlusses
des
Mindestvertragslaufzeit
Vertrages.
Nach
Ablauf
der
können Sie innerhalb einer
Ausschlussfrist von zwei Wochen, nachdem wir Sie über die
neue Preisliste informiert haben, kündigen. Leistungen, die wir
bis zum Vertragsende erbringen, sind zu vergüten.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wenn wir absehen
können, dass die Kosten unsere Kostenschätzung um mehr als
15 % übersteigen, informieren wir Sie unverzüglich. Die
Kostenüberschreitung ist genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb
von einer Woche nach unserem Hinweis schriftlich
widersprechen. Kostenüberschreitungen bis 15 % werden als
vertragsgemäß angesehen. Den Kostenvoranschlag erstellen
wir Ihnen gerne zu unserem Konzeptionsstundensatz.
Der
genaue
Leistungsumfang
wird
in
einer
Leistungsbeschreibung (z. B. im Angebot) festgehalten.
Innerhalb
der
vereinbarten
Leistung
haben
wir
Gestaltungsfreiheit, wenn mehrere fachgerechte Optionen zur
Umsetzung bestehen.
Die Konzepterstellung rechnen wir zum Administrations
stundensatz ab. Wenn Sie das Konzept annehmen, verrechnen
wir die Differenz zum Konzeptionsstundensatz.
Gerne fertigen wir für Sie auch ein Pflichtenheft. Die Kosten
dafür werden zusätzlich zum Administrationsstundensatz
berechnet.
Im Allgemeinen gilt: Ein Dreh- /Shooting-Tag umfasst 6 Stunden
reine Drehzeit sowie bis zu zwei Stunden. An- und Abreise
sowie Auf- und Abbau. Was darüber hinaus geht, wird nach
unserer Preisliste gesondert vergütet, ebenso wie Kost- und
Logis.
In unserem Leistungsumfang ist eine Korrektur inklusive, wenn
diese innerhalb von 5 Werktagen nach Abgabe des Werkes
angefordert wird. Unter Korrektur verstehen wir Modifikationen
am Werk im Rahmen des vereinbarten Konzeptes aus
bestehendem Content (andere Anordnung der Bilder, anderer
Bildausschnitt, Bild austauschen). Änderungen (z. B.
Verwendung/Erstellung neuen Bildmaterials, Änderung
abgenommener oder vorgegebener Texte, neues Einsprechen
von Text, Änderung vorgegebener oder abgesprochener Musik,
Änderung Motion Graphik) werden nach vereinbarten
Stundensätzen gesondert berechnet.
Barauslagen, Spesen und Leistungen, die nicht explizit vom
vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, stellen wir
gesondert in Rechnung.
Wenn wir für Sie Domains registrieren sollen, erledigen wir das
zu den Bedingungen des jeweiligen Providers, die auch Sie
gegen sich gelten lassen. Im Zusammenhang mit der
Registrierung von Domains schulden wir – wegen vieler nicht in
unserer Sphäre liegender Faktoten - nur pflichtgemäßes
Bemühen.
Wenn wir für Sie Programme oder Daten hosten bzw. Systeme
warten, schulden wir keine bestimmte Erreichbarkeit, Ausfalls-
oder Datensicherheit. Wenn nicht individuell vereinbart, ist auch
keine bestimmte Reaktionszeit geschuldet.
Wir sind frei in der Gestaltung und Ausführung der Aufträge. Wir
können Leistungen selbst erbringen oder fachkundige
Subunternehmer einsetzen. Produktionsaufträge an Dritte
werden in Absprache mit Ihnen, in Ihrem Namen und auf Ihre
Rechnung geschlossen.
Soweit wir Sie bei der Suchmaschinenoptimierung unterstützen,
schulden wir eine zur Zielerreichung geeignete Ausführung,
jedoch nicht die Erreichung bestimmter Ziele.
Wenn wir Graphiken oder Ähnliches entwerfen, umfasst unser
Leistungsumfang einen Entwurf einschließlich geringfügiger
Korrekturen. Sollten wir Ihren Geschmack nicht treffen, ist die
Erstellung weiterer Entwürfe gesondert zu vergüten.
Wenn wir für Sie Druckwerke herstellen, gelten technisch
bedingte Abweichungen als vertragsgemäß.
Sollten Sie als Auftraggeber die Leistungserbringung vereiteln,
schulden Sie das gesamte vereinbarte Honorar, soweit nicht
uns grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft.
Sollten Sie den Vertrag vorzeitig lösen, schulden Sie ebenfalls
das gesamte vereinbarte Honorar, wenn uns grob fahrlässiges
oder vorsätzliches Verschulden trifft.
Eine Anrechnung nach § 1168 ABGB ist ausgeschlossen.
§ 5 Voraussetzungen für reibungslose Umsetzung
Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit ist das ausführliche
Briefing durch Sie als unseren Kunden.
Um rasch für Sie tätig werden zu können, stellen Sie uns bitte
binnen Wochenfrist nach Auftragsbestätigung sämtliche
Unterlagen die wir für die Produktion benötigen zur Verfügung.
Zusätzliche Arbeiten, oder Kosten die entstehen, weil wir
Unterlagen „nachlaufen“ müssen, werden auch bei
Pauschalangeboten nach dem jeweils gültigen Stundensatz
verrechnet.
Sie teilen uns neben den benötigten Content Elementen auch
sämtliche Texte, Slogans, sowie Zugänge und Passwörter von
Plattformen, Domains, Netzwerken mit, die wir für die
Produktion bzw. Umsetzung einer Kampagne brauchen.
Müssen wir uns selbst um den Zugang o.Ä. kümmern,
berechnen
wir
den
Arbeitsaufwand
Pauschalangeboten nach Stundensatz.
auch
bei
Die Dreh- /Shooting-Orte müssen frei zugänglich, aufgeräumt
und frei von Gefahrenquellen sein. Dokumente mit vertraulichen
Informationen/Daten (Kunden, Mandantennamen etc.) sind
außerhalb der Drehorte zu lagern. Beeinträchtigungen durch
Hindernisse gehen zu Ihren Lasten. Lose Gegenstände werden
Sie vor Beginn unserer Arbeiten ausreichend sichern, ebenso
wie Wertsachen.
Es stehen ausreichend Stromanschlüsse zur Verfügung.
Wir, unsere Subunternehmer oder andere von uns beauftragte
Dritte haften nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden
bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, es sei denn es handelt
sich um Personenschäden.
§ 6 Rechte und Lizenzen
Wir übertragen Ihnen ab vollständiger Zahlung unseres
Honorars ein unwiderrufliches, zeitlich und örtlich
unbeschränktes, nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht
ausschließlich für die Online-Verwertung der von uns erstellten
Endprodukte.
Gleiches
gilt
für
alle
schutzfähigen
Arbeitsergebnisse wie, Texte, Slogans, Claims usw. Andere
Verwertungsarten (z. B. Print, Broadcast) können nach
Vereinbarung gegen entsprechende Vergütung lizensiert
werden. Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an.
Gerne stellen wir Ihnen nach gesonderter Vereinbarung auch
von uns gefertigtes Rohmaterial zur Verfügung. Rohmaterial
lizensieren wir in Sekundentaktung. Bitte haben Sie
Verständnis, dass wir jeweils nur ganze Clips lizensieren und
herausgeben können.
Wenn Sie uns Materialien zu Verfügung stellen, die
Urheberrechtsschutz genießen (z. B. Musik, Bilder, Filme,
Texte, Graphiken, Logos etc.), garantieren Sie uns, dass Sie
ausschließlicher Rechteinhaber sind und erteilen uns die
Genehmigung, diese Materialien in unseren, für Sie erstellten
Werken zu verwerten. Sie stellen uns von jeglicher
Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich sämtlicher
Rechtsverfolgungskosten frei und werden uns im Falle einer
Inanspruchnahme Einsicht in Unterlagen geben sowie
Auskünfte erteilen und uns bei der Anspruchsabwehr
unterstützen.
Sie stellen vor Beginn des Shootings/der Dreharbeiten sicher,
dass Einwilligungen sämtlicher Personen sowie Einwilligungen,
Film- /Fotoaufnahmen an den betreffenden Orten zu fertigen,
vorliegen, die auf Bildern oder Filmen zu sehen sind.
Sollten die Einwilligungen der abgebildeten Personen nicht
vorliegen, oder wirksam widerrufen werden, haften wir hierfür
nicht. Von Forderungen Dritter werden Sie uns in diesem Fall
freistellen. Gerne werden wir – nach Vereinbarung, gegen
gesonderte Vergütung – versuchen, solche Personen aus
Bild/Film zu entfernen.
Wir dürfen Sie als unseren Kunden in unseren Referenzen
nennen und hierfür auch - ausschließlich zu diesem Zwecke -
Ihre Logos und Markenzeichen verwenden. Wir dürfen dafür –
auch schon während der Produktion Sequenzen veröffentlichen
(z.B. in unseren Social Media Stories usw.). Sollten
Betriebsgeheimnisse dagegensprechen, bei Ihnen gefertigten
Content zu Referenzzwecken zu zeigen, informieren Sie uns
vor Produktionsbeginn in Textform.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Unser Honorar ist ohne Abzüge 2 Wochen ab Rechnungsdatum
fällig. Wir können je nach Arbeitsabschnitt Abschlagszahlungen
fakturieren. Den ersten Abschlag können wir
§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns
anerkannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit berechtigt, als Ihr
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 Termine
Liefer- und Abgabetermine sind nur verbindlich, wenn wir sie in
Schriftform vereinbart haben.
Sollte es zu Verzögerungen kommen, die wir nicht zu vertreten
haben - z. B. auch bei Verletzung Ihrer Mitwirkungspflichten
oder der Bezahlung - verlängern sich Termine und Fristen, die
wir vereinbart haben, entsprechend.
§ 10 Gewährleistung
Nach Übergabe unserer Produktionen werden Sie uns
Einwände innerhalb von fünf Werktagen in Textform mitteilen.
Hiernach gilt unsere Leistung als genehmigt.
§ 11 Datenschutz
Wir nutzen Ihre personen-/ unternehmensbezogenen Daten
ausschließlich für Zwecke rund um Ihren Auftrag, so z. B. für die
Information zu Ihrem Auftrag und für interne Kundenanalysen.
Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich
behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Bitte nehmen Sie
dazu auch unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Sie
finden diese unter folgendem Link:
https://www.freystil.cc/datenschutz/
Die Nutzung unserer Homepage lassen wir durch Drittanbieter
(E-Tracker) beobachten, um unser Angebot ständig verbessern
zu können.
Als Kunde stimmen Sie der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung der im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten im Rahmen unserer Datenschutzerklärung
ausdrücklich zu.
Sie haben das Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf
Berichtigung,
Sperrung
personenbezogener Daten.
und
§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand
Löschung
sämtlicher
Wenn Sie Unternehmer sind gilt österreichisches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kunden, die nicht
Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG sind, ist Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis unser Sitz. Es steht uns frei, eine Klage auch
an Ihrem Sitz zu erheben.